Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Medienzentren / Bildstellen


Medienzentren und Bildstellen unterstützen den Schulträger hinsichtlich der Versorgung von Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen mit geeigneten Medien und entsprechenden Geräten. Sie beraten über deren Einsatz und bilden Lehrkräfte sowie Multiplikatoren der Jugend- und Erwachsenenbildung medienpädagogisch und medientechnisch weiter.

Im Vordergrund steht die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zur Video- und Tonproduktion, Handhabung der Technik, Kameraführung und Bildgestaltung sowie die aktive Anwendung der vermittelten Theorie.

Medienzentren und Bildstellen halten ein umfangreiches Angebot diverser Medien mit  notwendigen Nutzungsrechten und Geräten vor und bieten einen entsprechenden technischen Service. Medienzentren in staatlicher, kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft folgen einem gemeinnützigen Bildungsauftrag.

Voraussetzungen:
Zugehörigkeit zu Schulen (Lehrkräfte), Behörden, gemeinnützigen bzw. eingetragenen Vereinen, außerschulischen Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden, sowie Institutionen der Jugend- und Erwachsenenbildung.  Der Verleih an Privatpersonen unterliegt den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Medienzentrum bzw. die zuständige Bildstelle.

Druckformulare / Merkblätter

Anträge und Formulare sind in der jeweiligen Einrichtung erhältlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unter Umständen müssen Berechtigungsnachweise vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Eventuell anfallende Gebühren unterliegen den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen richten sich nach den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.

Was sollte ich noch wissen?

Zunehmend ist auch der Zugriff auf Online-Medien möglich.

Unterstützende Institutionen

Medienpädagogische Beraterinnen und Berater des Landes Niedersachsen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)