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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Zulassung als Untersuchungsstelle für Rohmilch beantragen

Bevor die von landwirtschaftlichen Betrieben erzeugte Rohmilch an Molkereien oder Milchhändler geliefert und verkauft werden darf, muss sie einer umfassenden Qualitätskontrolle durch eine sogenannte Untersuchungsstelle unterzogen werden. Wer als Untersuchungsstelle die Güte von Rohmilch feststellen will, benötigt dafür eine Zulassung.

Die angelieferte Rohmilch wird hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nach festgelegten Prüfverfahren auf folgende Gütemerkmale untersucht:

  • Fett- und Eiweißgehalt
  • bakteriologische Beschaffenheit (Gesamtkeimzahl)
  • Vorhandensein von Hemmstoffen, zum Beispiel Antibiotika
  • Gehalt an somatischen Zellen
  • Gefrierpunkt

Die Güteprüfung umfasst dabei folgende Schritte:

  • Probenahme
  • Transport der Probe zur Untersuchungsstelle
  • Güteuntersuchung
  • Ggf. die Errechnung von Mittelwerten für jedes Gütemerkmal, die sich auf die Berechnung des Kaufpreises auswirken

An wen muss ich mich wenden?

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Sachgebiet 2.1.3, ist für die Zulassung der Untersuchungsstellen zuständig.

Voraussetzungen

Die Untersuchungsstelle muss mit ihren Untersuchungsverfahren nach DIN-Norm von einer dazu befugten Akkreditierungsstelle akkreditiert sein.

Insbesondere in sachlicher und personeller Hinsicht muss die Untersuchungsstelle zu einer solchen Untersuchung in der Lage sein.

Mit ihren Untersuchungsverfahren muss sie an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch teilnehmen, die vom Max Rubner-Institut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit die jeweilige Einrichtung die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • Nachweis der Akkreditierung der Untersuchungsverfahren nach DINNorm
  • Nachweise der sachlichen und personellen Ausstattung, die Sie befähigen, solche Untersuchungen durchzuführen
  • Nachweis der Teilnahme an Ringuntersuchungen zur Güte von Rohmilch, die vom Max RubnerInstitut (MRI) oder vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführt werden, soweit diese Einrichtungen die Untersuchungsstelle zur Teilnahme aufgefordert hat

Verfahrensablauf

 Nach der formlosen Antragstellung werden die Vorrausetzung geprüft und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle kann beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)