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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Erstattung von Sachkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

Als kirchlicher Träger einer Ersatzschule, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, können Sie die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Sachkosten beantragen.

Der Anteil der Beteiligung errechnet sich durch die Vervielfachung der Durchschnittszahl der Schüler/innen mit dem staatskirchenvertraglichen Betrag pro Schüler/in.

Die Durchschnittszahl ist der Mittelwert der Zahlen der am 15. November und 15. März eines jeden Schuljahres an diesen Schulen unterrichteten Schüler/-innen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.

Voraussetzungen

  • Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
  • Es müssen die Schülerzahlen zum 15.11. und 15.03. des Kalenderjahres spätestens mit dem Antrag auf Personalkostenerstattung des entsprechenden Schuljahres mitgeteilt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Personalkostenerstattung
  • Ausgefüllte Anlage 8: Antrag auf Sachkostenerstattung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Verfahrensablauf

Die Sachkostenerstattung können Sie für das jeweilige abgelaufene Schuljahr beantragen.

  • Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen auf elektronischem Weg beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.
  • Im Rahmen der Prüfung werden etwaige Abschlagszahlungen mit dem ermittelten Bedarf verrechnet.
  • Die Entscheidung wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung über die Abrechnung der Sachkostenerstattung mitgeteilt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anspruch auf Sachkostenerstattung ist für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf dieses Schuljahres geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Antrag innerhalb der genannten Jahresfrist vorliegen muss.

Was sollte ich noch wissen?

Auf Antrag werden bereits während des laufenden Schuljahres Abschlagszahlungen gewährt.

Die Erstattung der Personalkosten kann ebenfalls beantragt werden.

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)