Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Als eingetragenes freiwilliges Mitglied bei der Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft beenden. Die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Kammer.
An wen muss ich mich wenden?
Ingenieurkammer Niedersachsen
Voraussetzungen
Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Welche Gebühren fallen an?
Verfahrensablauf
Die Löschung erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Ingenieurkammer
Es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die Ingenieurkammer über die Listeneintragungslöschung
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht