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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung


Als eingetragenes freiwilliges Mitglied bei der Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft beenden. Die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Kammer.

An wen muss ich mich wenden?

Ingenieurkammer Niedersachsen

Voraussetzungen

Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder der Ingenieurkammer

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.

Welche Gebühren fallen an?

Verfahrensablauf

Die Löschung erfolgt auf formlosen Antrag in Textform an die Ingenieurkammer

Es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die Ingenieurkammer über die Listeneintragungslöschung

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)