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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Handelsregister Einsicht gewähren


Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über

Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)

Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)

Einzelkaufleute (e.K.)

Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos

die eingereichten Urkunden einsehen,

einen Abdruck als PDF herunterladen.

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.

An wen muss ich mich wenden?

Handelsregisterinformationen können zu Informationszwecken vor Ort beim zuständigen Registergericht oder kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.

Verfahrensablauf

Gemeinsames Registerportal der Länder:

Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.

Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.

Klicken Sie auf „Suchen“.

Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.

Wählen Sie das gewünschte Dokument

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.

Unternehmensregister:

Rufen Sie das Unternehmensregister auf.

Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.

Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Sie können die Daten sofort einsehen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)