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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Unterstützung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung, ihren Müttern, Vätern, Personen- und Erziehungsberechtigten durch Verfahrenslotsinnen oder -lotsen beantragen


Sie werden durch das komplizierte System der Sozialleistungen „gelotst“.

Ab dem 01.01.2024 sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Vorfeld auf die Zusammenführung aller Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem „Dach der Jugendhilfe“ die Einrichtung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen vor. Diese haben einerseits die Aufgabe, die Jugendämter strukturell in ihrer inklusiven Ausrichtung und in Fragen des organisatorischen Verwaltungsumbaus zu beraten und andererseits auch die Aufgabe, anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche, junge Menschen und deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu informieren, zu beraten und durch Antragsverfahren bei unterschiedlichen Behörden zu begleiten.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)