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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Als internationale Organisation oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen

Wenn Sie als internationale Organisation oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen von deutschen Unternehmen erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese kann Ihnen auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet werden. Eine direkte Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich.
Internationale Organisationen werden von den an ihnen beteiligten Staaten gegründet, beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation oder die Internationale Arbeitsorganisation. Gemeinsame Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Forschung
  • Verwaltungsarbeiten, wie Patentanmeldungen oder Währungs- und Flugsicherungsaufgaben

Das Verfahren basiert je nach Organisation auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, beispielsweise auf Privilegienprotokollen, Sitzstaatabkommen, Einzelvereinbarungen oder der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union (EU).

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • internationale Organisationen und zwischenstaatliche Einrichtungen, in deren Gründungsabkommen, Privilegienprotokoll oder Sitzstaatabkommen eine Entlastung von der Umsatzsteuer vereinbart wurde

weitere Voraussetzungen:

  • Die in Anspruch genommenen Lieferungen und sonstigen Leistungen sind für den amtlichen Gebrauch der internationalen Organisation oder deren Mitglieder bestimmt und geeignet.
  • Der Betrag der nach deutschem Recht zu berechnenden Umsatzsteuer nach Umrechnung zum amtlichen Kurs muss je Rechnung EUR 25,00 übersteigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Originalrechnungen
  • Nachweise über Zahlung der Rechnungen, zum Beispiel Kontoauszüge

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post:

  • Der Antrag ist formlos möglich. Er muss folgende Angaben enthalten:
    • Hinweis auf die jeweilige Rechtsgrundlage,
    • Auflistung der Rechnungen,
    • die in den Rechnungen enthaltenen Gesamtkosten und Umsatzsteuerbeträge,
    • den beantragten Gesamtbetrag und
    • Ihre Kontoverbindung.
  • Zur Vereinfachung können Sie die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellten Formulare verwenden:
    • "Antrag auf Erstattung indirekter Steuern - Internationale Organisation (010182)" oder
    • "Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mitglieder diplomatischer Missionen / berufskonsularischer Vertretungen, internationaler Organisationen oder zwischenstaatlicher Einrichtungen (010161)"
  • Senden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Bundeszentralamt für Steuern.
  • Gemeinsam mit dem Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise zurück.
  • Das BZSt überweist den zu erstattenden Betrag auf das Konto, das Sie in Ihrem Antrag angegeben haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2018 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2019 stellen.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 2 bis 6 Monate

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Rechtsbehelf

  • Nachtrag

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)