Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen mitteilen


Sie beabsichtigen die Benennung, den Wechsel oder die Abmeldung der vertretungsberechtigten Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt?

In diesem Fall müssen Sie eine Mitteilung an die zuständige Behörde übersenden.

Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl

  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen

Voraussetzungen

Der Mitteilung müssen die entsprechenden Nachweise beiliegen.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis mit Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob der Strahlenschutzverantwortliche zuverlässig ist
  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ggf. Aktualisierungen

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.

Verfahrensablauf

  • Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
  • Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
  • Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
  • Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit - Qualität)

Was sollte ich noch wissen?

Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.

Rechtsbehelf

Klage

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)