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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Der Künstlersozialkasse eine Änderung der Tätigkeiten des Unternehmens mitteilen


Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage Ihres Tätigkeitsfeldes fest.

Wenn sich das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ändert, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet.
  • Das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens hat sich geändert.
  • Die Änderung ist eingetreten, nachdem die Künstlersozialkasse oder ein Träger der Deutschen Rentenversicherung die Abgabepflicht Ihres Unternehmens festgestellt oder geprüft hat.
  • Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • Auszug aus dem Partnerschaftsregister
  • Ummeldung beim Gewerberegister
  • Abmeldung beim Gewerberegister
  • geänderter Gesellschaftsvertrag

Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. 
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um das Online-Formular auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Im Anschluss geben Sie an, welche Tätigkeiten Sie aktuell im Unternehmen ausüben. Sofern Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen weggefallen sind, teilen Sie dies auch im Formular mit.
  • Sofern vorhanden, laden Sie Nachweise über die geänderten Tätigkeiten hoch.

Mitteilung per Post:

  • Änderungen in den Tätigkeitsfeldern Ihres Unternehmens teilen Sie der Künstlersozialkasse bitte formlos mit.
  • Geben Sie in Ihrem Schreiben bitte Ihre Abgabenummer mit an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Sofern vorhanden, fügen Sie einen Nachweis über die geänderten Tätigkeiten in Kopie bei.
  • Senden Sie das formlose Schreiben an die Künstlersozialkasse.

Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse schriftlich mit Ihnen in Verbindung.

Kommt die Künstlersozialkasse zu dem Ergebnis, dass sich die Änderung Ihrer Tätigkeiten auf Ihre Abgabepflicht auswirkt, wird die Künstlersozialkasse Sie hierüber informieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)