Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Bewachungspersonal melden


Vor der Beauftragung von Personal mit Bewachungsaufaben müssen diese gemeldet werden. Die Anmeldung von Wachpersonal ist ausschließlich über das Bewacherregister (BWR) vorzunehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der erfolgten Sachkundeprüfung
    Die Sachkundeprüfung muss für folgende Tätigkeiten nachgewiesen werden: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Weihnachtsmärkte), Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteherinnen, Türsteher) und soweit in leitender Funktion: Bewachung von Unterkünften für Asylsuchende und Geflüchtete oder Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
  • Wohnortnachweis
    Auflistung der Wohnorte der letzten fünf Jahre
  • Identitätsnachweis
    Deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass mit Meldebescheinigung; bei EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern Personalausweis mit Meldebescheinigung oder Reisepass mit Meldebescheinigung; bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürgern Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel oder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel mit Meldebescheinigung.
  • Unterrichtungsnachweis der IHK für Beschäftigte beziehungsweise andere anerkannte Nachweise sind ausreichend bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)