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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Arbeitgeber-Service online mit Stellenangebot beauftragen

Sie wollen offene Stellen besetzen und benötigte Arbeits- und Fachkräfte gewinnen, aber nicht alleine nach passenden Personen suchen? Dafür bietet Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) seine Dienstleistungen an.

Diesen können Sie auch online und somit vollständig elektronisch in Anspruch nehmen. Sie müssen lediglich auf dem Portal „arbeitsagentur.de“ online ein Stellenangebot erstellen und einen Auftrag zur Vermittlung erteilen. Hierzu sind die Zugangsdaten für Ihr Benutzerkonto im Portal arbeitsagentur.de erforderlich. Die Zugangsdaten können entweder telefonisch oder per Kontaktformular in Ihrem zuständigen Arbeitgeber-Service angefordert werden. Nach erfolgter individueller Anmeldung können Sie weitere Vorteile der Online-Angebote der BA nutzen, beispielsweise können Sie potenzielle Bewerberinnen und Bewerber kontaktieren.

Alternativ können Sie das Stellenangebot auch über das Online-Stellenmeldeformular an den zuständigen Arbeitgeber-Service übermitteln. Dafür benötigen Sie keine Zugangsdaten.

Anschließend bekommen Sie eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner Ihres zuständigen Arbeitgeber-Service gestellt. Diese/Dieser stimmt binnen 48 Stunden das weitere Vorgehen der Bewerbersuche, die Vorauswahl der Bewerbervorschläge und die online Zusammenarbeit mit Ihnen ab.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie Personal für Ihr Unternehmen suchen, können Sie den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Region mit der Suche beauftragen.

Voraussetzungen

Keine

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Verfahrensablauf

Den für Sie zuständigen Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit können Sie elektronisch, schriftlich oder telefonisch mit der Bewerbersuche beauftragen.

Elektronisch können Sie den Vermittlungsauftrag über das Portal der Bundesagentur für Arbeit erteilen:

  • Besuchen Sie die Internetseite "arbeitsagentur.de".
  • Loggen Sie sich mit Ihren persönlichen Anmeldedaten in Ihrem Benutzerkonto ein.
  • Auf Ihrer persönlichen Startseite finden Sie im Bereich Bewerbersuche den Link "Neues Stellenangebot", klicken Sie diesen an.
  • Geben Sie die erforderlichen Daten zu Ihrem Stellenangebot der Reihenfolge nach in die Eingabemaske:
    • Art des Stellenangebots: für Arbeitskräfte, Auszubildende/Duale Studenten, Praktikanten/Trainees, Selbständige, Künstler
    • Stelleninfo: Beschreiben Sie die zu besetzende Stelle
    • Konditionen: Tragen Sie Informationen zu Arbeitszeit, Vergütung, Beschäftigungsbeginn, gegebenenfalls Befristung, Ausübungsort ein
    • Anforderungen: Welche Berufsausbildung, welche (Führungs-)Fähigkeiten und Lizenzen sollen Ihre zukünftigen Arbeitskräfte besitzen?
    • Kontaktdaten: Nennen Sie eine Kontaktperson in Ihrem Unternehmen und wählen Sie mindestens eine Art des Bewerbungsverfahrens aus, zum Beispiel:
      • telefonisch,
      • schriftlich,
      • E-Mail,
      • über das Portal.
  • Wenn Sie ein Stellenangebot in Ihrem Benutzerkonto erstellt haben, können Sie für dieses einen Vermittlungsauftrag erteilen:
    • Sie bestätigen abschließend bei der Erstellung des Stellenangebotes die Rückfrage zur Übergabe.
    • Sie wählen die Schaltfläche "Vermittlungsauftrag erteilen" auf der Übersichtsseite des Stellenangebotes.
    • Alternativ klicken Sie das Symbol "Vermittlungsauftrag erteilen" in der Übersicht der Stellenangebote.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Vermittlungsauftrag über das Online-Stellenmeldeformular elektronisch zu erteilen:

  • Besuchen Sie die Internetseite "arbeitsagentur.de".
  • Wählen Sie Schaltfläche "eServices", wechseln Sie zur Unternehmensansicht und wählen Sie unter den eServices die Kachel "Freie Stelle melden". Es öffnet sich ein Online-Stellenmeldeformular.
  • Das Formular kann online ausgefüllt und direkt an den zuständigen ArbeitgeberService übersandt werden. Eine Anmeldung im Portal der Bundesagentur für Arbeit  ist nicht notwendig.

Außerdem können Sie den Vermittlungsauftrag auch mündlich (persönlich/telefonisch) erteilen:

  • Nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service auf.
  • Besprechen Sie mit ihr/ihm die erforderlichen Daten zum Stellenangebot wie oben i.R. Stellenerfassung im Portal aufgeführt.

Nachdem Sie den Vermittlungsauftrag erteilt haben, vereinbaren Sie ein individuell passendes Vorgehen. Unter anderem zur Veröffentlichung, Bewerbervorauswahl, Unterbreitung von Vorschlägen oder Zusammenarbeit über das Portal arbeitsagentur.de.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Rechtsbehelf

Keine

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)