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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Sonderrufnummern Einrichtung Bürgertelefon des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik


Das Bürgertelefon des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik informiert Bürgerinnen und Bürger über Antragsvoraussetzungen für die Akteneinsicht in Stasi-Unterlagen, über Bearbeitungsschritte, über den Bearbeitungsstand bei bereits gestellten Anträgen und Kostenfragen.

An wen muss ich mich wenden?

Telefonische Beratung:

Tel.: +49 30 23 24-70 00

 

Erreichbarkeit:

Mo 8:00 - 17:00 Uhr

Di 8:00 - 17:00 Uhr

Mi 8:00 - 17:00 Uhr

Do 8:00 - 17:00 Uhr

Fr 8:00 - 14:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?

keine

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)