Bei der Bundesnetzagentur über Post- und Paketdienstleister beschweren
In Deutschland ist die Versorgung mit wichtigen Post- und Paketdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen gesetzlich garantiert. Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung. Sie geht dazu unter anderem Beschwerden nach, fordert Unternehmen zur Prüfung oder Stellungnahme auf und sammelt Informationen, die auf Defizite in der Versorgung hindeuten.
Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört zum Beispiel, dass
- es ausreichend Briefkästen sowie Filialen und Shops für Postdienstleistungen gibt,
- Briefe und Pakete an jedem Werktag zugestellt werden,
- Briefe und Pakete an der angegebenen Anschrift durch Einwurf in den Hausbriefkasten beziehungsweise durch persönliche Aushändigung zugestellt werden und
- im Jahresdurchschnitt 8 von 10 Briefen nach einem Werktag und 8 von 10 Paketen nach 2 Werktagen bei der Empfängerin oder dem Empfänger ankommen.
Wenn die Bundesnetzagentur durch gehäufte Beschwerden oder eigene Auswertungen Auffälligkeiten feststellt, fordert sie das jeweilige Postunternehmen auf, die gesetzlich vorgeschriebene Qualität wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.
Voraussetzungen
Ihre Beschwerde muss im Zusammenhang stehen mit den gesetzlichen Vorgaben zur
- Briefbeförderung,
- Paketbeförderung oder
- der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel:
- Schriftwechsel mit dem Postunternehmen
Welche Gebühren fallen an?
Sie können die Beschwerde kostenlos einreichen.
Verfahrensablauf
Haben Sie etwas zu beanstanden, sollten Sie sich mit einer Beschwerde zunächst an das betroffene Postunternehmen wenden und dieses zur Beseitigung der Mängel auffordern.
Bei anhaltenden oder wiederkehrenden Mängeln oder grundlegenden Qualitätsproblemen können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden:
- Sie können Ihre Beschwerde an die Bundesnetzagentur per Post oder Online-Formular übermitteln.
- Schildern Sie in Ihrer Beschwerde den Sachverhalt. Zusätz-liche Unterlagen können Sie zum Beispiel als Anhang über das Online-Formular hinzufügen.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Beschwerde und infor-miert Sie über ein mögliches weiteres Tätigwerden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist für die Beschwerde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitundsdauer beträgt im Durchschnitt eine Woche. Je nach Sachverhalt kann es auch zu einer verlängerten Bearbeitungszeit kommen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.



