Bestellung einer Praxisabwicklerin/eines Praxisabwicklers für die Praxis einer/eines verstorbenen oder ehemaligen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
Ist ein/e Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigte/r verstorben oder seine Bestellung erloschen, zurückgenommen oder widerrufen worden, kann die Steuerberaterkammer, deren Mitglied die/der Betreffende war, eine/n andere/n Steuerberater/in oder Steuerbevollmächtigten zur/zum Abwickler/in der Praxis bestellen.
Rechtsanwälte können nicht als Abwickler bestellt werden.
Die/der Praxisabwickler/in wird in der Regel für einen Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr bestellt.
Auf Antrag der/des Praxisabwicklerin/Praxisabwicklers kann die Bestellung jeweils höchstens um ein Jahr verlängert werden.
Das Amt der/des Praxisabwicklerin/Praxisabwicklers beginnt mit der Bestellung und endet mit dem Ablauf des Bestellungszeitraums oder durch Widerruf der Bestellung.
Druckformulare / Merkblätter
Formloser Antrag möglich, schriftlich oder per E-Mail.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Bestellung ist nicht von einem Antrag der/des früheren Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten oder ihrer/seiner Erben abhängig. Bezüglich der erforderlichen Unterlagen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Steuerberaterkammer.
Erben sollten sich durch einen Erbschein legitimieren.
Welche Gebühren fallen an?
Beitrag: 155,00 EURVorkasse: neinDie/der Praxisabwickler/in führt nach ihrer/seiner Bestellung das Amt für Rechnung und auf Kosten der Erben der/des verstorbenen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten beziehungsweise der/des ehemaligen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten. Sie/er hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Verfahrensablauf
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird dieser geprüft und ein Bescheid erlassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Um eine ordnungsgemäße Betreuung der laufenden Mandate zu gewährleisten, sollte zeitnah Kontakt zu der Steuerberaterkammer aufgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa einen Monat.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.



