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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Kauf eines städtischen Grundstücks – Beantragung


Neben dem Kauf eines Grundstückes von einem privaten Eigentümer und Projektentwickler haben Sie die Möglichkeit, auch von der Stadt ein Grundstück zu erwerben, indem Sie den Antrag auf Kauf eines städtischen Baugrundstückes ausfüllen und einreichen – ganz bequem per Onlineformular.

Interesse an städtischen Grundstücken?

Sie interessieren sich für ein Grundstück in einem Baugebiet, das sich noch in Planung oder in einem noch nicht erschlossenen Bauabschnitt eines Baugebietes befindet? Hier erhalten Sie von uns die Möglichkeit, sich frühzeitig vormerken zu lassen. Die Stadt Wolfsburg führt zu diesem Zweck eine sogenannte Interessentenliste für den Verkauf von städtischen Baugrundstücken. Geben Sie Ihre Wünsche im Bewerbungsformular an.

Städtisches Grundstück Reservierung

Sollten wir Ihnen ein passendes Grundstück anbieten können, erhalten Sie eine Einladung zu einem Reservierungsgespräch. Wenn Sie sich für den Erwerb eines städtischen Grundstückes entschieden haben, senden wir Ihnen ein Kaufangebot zu. Neben den Erwerbskonditionen enthält das Schriftstück die wesentlichen Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien. Bitte beachten Sie: Je nach Baugebiet können individuelle Regelungen getroffen werden. Sie haben nun grundsätzlich zwei Monate Zeit, sich zu erklären. In dieser Zeit ist das Grundstück für Sie kostenfrei reserviert. Für Fragen steht Ihnen das Vermarktungsteam jederzeit gern zur Verfügung.

Sollte Ihnen der Zeitraum im Einzelfall nicht ausreichen, sprechen Sie dies offen an. Wir finden eine für beide Seiten akzeptable Regelung. Wir bemühen uns, unbürokratisch Hilfe zu leisten!

Kaufpreis und Erschließungskosten

Welche Gebühren fallen an?

keine

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)