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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Berufsanerkennung Beratung im Netzwerk-IQ


Beratungsstellen des Netzwerks IQ unterstützen Sie im Anerkennungsverfahren. Anerkennungsverfahren sind oft sehr kompliziert. Manches ist für Menschen aus dem Ausland auch nur schwer zu verstehen, da sich die Berufsausbildungen des Heimatlands sehr von den deutschen Berufsausbildungen unterscheiden. Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, sollten Sie deshalb die kostenlose Beratung der Beratungsstellen für Anerkennungsverfahren in Anspruch nehmen. 

Zu diesen Fragen erhalten Sie Beratung:

  • Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
  • Wo kann ich den Antrag auf Anerkennung stellen?
  • Welche Dokumente muss ich in welcher Form einreichen?
  • Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
  • Gibt es für mich Alternativen zur Anerkennung?
  • Was kann ich tun, wenn ich keine oder eine teilweise Anerkennung erhalte?

Die Beratung erfolgt vor Ort. Vereinbaren Sie für ein Beratungsgespräch mit der Beratungsstelle einen Termin. Sie können den Termin telefonisch oder über E-Mail vereinbaren. Die Beratungsstelle informiert Sie dann auch über die Dokumente, die Sie mitbringen müssen.

An wen muss ich mich wenden?

RKW Nord GmbH
Günther-Wagner-Allee 17
30177 Hannover
Tel.: 0511 / 33803-29
Fax: 0511 / 33803-38 
E-Mail:  info@rkw-nord.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse mit Fächer-und Notenübersicht
  • Arbeitsnachweise, falls vorhanden (z. B. Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch)
  • Ausweis (z. B. Personalausweis, Identitätskarte) oder Aufenthaltstitel
  • Falls Sie schon einmal ein Anerkennungsverfahren beantragt haben: Briefe und Bescheide die sie von den zuständigen Behörden bereits erhalten haben.
  • Dokumente in deutscher Übersetzung, falls Sie diese bereits haben

Was sollte ich noch wissen?

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)