Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz liegt bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, sofern der Unfall im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln erfolgt, die im Rahmen des Bundesberggesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Rohrfernleitungsverordnung oder des Kohlendioxid-Speichergesetzes verwendet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



