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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Ruhen der Schulpflicht Beantragung Ergänzungsschule


Das zuständige regionale Landesamt für Schule und Bildung kann für eine Ergänzungsschule, die einen schulmäßigen Unterricht von mindestens 24 Wochenstunden erteilt, die Feststellung treffen, dass während des Besuchs dieser Ergänzungsschule die Schulpflicht ruht.

Voraussetzungen

  • angezeigte (oder ggfls. bereits anerkannte) Ergänzungsschule
  • mind. 24 Wochenstunden schulmäßiger Unterricht

Druckformulare / Merkblätter

  • schriftlicher Antrag des Trägers der Ergänzungsschule
  • optional: in elektronischer Form (erlaubte Dateiformate: PDF, JPG, PNG, GIF, TIFF)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Name und Anschrift des Schulträgers
  • Name und Anschrift der Ergänzungsschule, für die das Ruhen der Schulpflicht festgestellt werden soll
  • zeitliche Darstellung der Unterrichtsplanung / Stundenplanübersicht
  • Lehrplan (optional)

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Antragsbearbeitung. Der entsprechende Kostentarif zur Allgemeinen Gebührenordnung sieht einen Gebührenrahmen vor (Stand Dezember 2020: 150,00 € bis 200,00 €).

Verfahrensablauf

Reichen Sie bitte Ihren Antrag formlos unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei dem für Sie örtlich zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung ein. Nach erfolgter Antragprüfung erhalten Sie -bei Vorliegen der schulgesetzlichen Voraussetzungen- als Träger der betreffenden Ergänzungsschule einen schriftlichen Bescheid über die Feststellung des Ruhens der Schulpflicht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Antragsteller gelten keine besonderen Fristen.

Bearbeitungsdauer

Über eine beantrage Genehmigung ist binnen drei Monaten nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen zu entscheiden, ansonsten gilt sie nach Ablauf der Frist als erteilt.

Rechtsbehelf

Bei einem ablehnenden Bescheid ist für den betroffenen Träger der Ergänzungsschule der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)