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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Ausbildungsförderung Änderung Personendaten

Die Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen und beziehen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für die Rückzahlung des BAföG Darlehensanteiles nach dem Studium ist aber das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.

Die Ämter für Ausbildungsförderung übermitteln dazu Ihre Daten nur einmal an das BVA. Dort wird eine elektronische Akte angelegt und Ihr Darlehenskonto eingerichtet.

Sie müssen dem BVA Änderungen zu Ihrem Namen oder Anschrift selbst mitteilen. Dies kann schriftlich oder digital über BAföG-Online per "Änderungsmitteilung" erfolgen.

Versäumen Sie das, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung in Höhe von 25 Euro zahlen.

Voraussetzungen

  • Sie haben BAföG erhalten,
  • Oder beziehen BAföG
  • Es ergeben sich Änderungen in folgenden persönlichen Verhältnissen
  • Name
  • Anschrift

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mitteilung (auch formlos möglich)

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Verfahrensablauf

Namensänderungen oder Ihre neue Anschrift übermitteln Sie bequem und einfach über das Onlineportal. Sie haben hierbei die Möglichkeit, sich entweder mit Ihrer E-Mail-Adresse zu registrieren und anschließend die Anmeldung über E-Mail und Passwort vorzunehmen oder sich über Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eiD) anzumelden.
Bei Anmeldung mit E-Mail steht Ihnen ein Änderungsformular zur Verfügung, bei Anmeldung mit  eID können Sie die aktuell im BVA gespeicherten  Daten unmittelbar selbst aktualisieren.

Jegliche Anträge und sonstige Mitteilungen können Sie während des gesamten Rückzahlungsverfahrens bei beiden Anmeldemöglichkeiten online übersenden und Unterlagen hochladen.
Die Anmeldung mit dem Personalausweis bietet Ihnen zusätzliche Services wie eine tagesaktuelle  Konto- und Akteneinsicht. Den vollen Umfang der Leistungen bei Anmeldung mit Personalausweis und eID finden Sie auf der Homepage des BVA.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Änderung unverzüglich bekannt geben.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)