Unterrichtung für Gastwirte
Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.
Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.
Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.
Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.
Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.
Voraussetzungen
- keine besonderen Voraussetzungen
Druckformulare / Merkblätter
- Formulare: Anmeldeformular
- OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
- Schriftform: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK
Verfahrensablauf
Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
- Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
- Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
- Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Weiterführende Informationen
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder



