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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Bienenzucht und -haltung Förderung

Das Land Niedersachsen und die Freie und Hansestadt Bremen stellen unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften Zuwendungen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse und Förderung der Bienenzucht und –haltung zur Verfügung. Gefördert werden die Aus- und Fortbildung von Imkerinnen und Imker, sowie Honig- und Wachsanalysen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Voraussetzungen

Die Antragstellung erfolgt durch die durchführende Imkerorganisation bzw. die für die Imkerinnen und Imker zuständige Imkerorganisation.

Druckformulare / Merkblätter

Die Antragsunterlagen werden auf der Internetseite der zuständigen Stelle im Portal Förderung veröffentlicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsvordrucke nebst Anlagen, für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Anträge sind vor Beginn einer Maßnahme zu stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zuwendungen werden jährlich bei der zuständigen Stelle beantragt. Der Antrag zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Maßnahme vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Anträge auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn werden i.d.R. binnen von vier Wochen beschieden.

Was sollte ich noch wissen?

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Rechtsbehelf

Das Vorverfahren ist in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens angeordnet worden. Gegen die Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der zuständigen Stelle erhoben werden.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)