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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Registriernummer für die Teilnahme an landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen Erteilung

Jeder Antragsteller (landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen, Kommunen, jur. Personen usw.) muss mindestens für die erste Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) - und ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) - Förderbereich über eine Registriernummer verfügen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den örtlich zuständigen Dienststellen der Agrarverwaltung (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Ämter für regionale Landentwicklung, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zuteilung einer Registriernummer ist die Absicht zur Teilnahme an Fördermaßnahmen im EGFL (Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft) bzw. ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) und ein entsprechend vollständig ausgefüllter Antrag.

Druckformulare / Merkblätter

Ein Papierformular ist bei der zuständigen Stelle zu erhalten oder online bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Nachweis der unternehmerischen Rechtsform, z.B.
    • bei eingetragenen Unternehmen der Handelsregisterauszug
    • bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich müssen für die Beantragung der Registriernummer keine Fristen beachtet werden. Wichtig ist jedoch, dass für eine Antragstellung zur Teilnahme an Fördermaßnahmen die Registriernummer bereits vorliegen muss. Also ist die Bearbeitungsdauer zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)