Personalausweis Statusabfrage
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Voraussetzungen
Sie haben den Personalausweis beantragt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Verfahrensablauf
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie online, telefonisch, persönlich oder schriftlich abfragen.
- Online
Folgen Sie dazu dem Onlinedienst und geben Sie die Seriennummer des beantragten Dokumentes ein. oder Sie scannen den ausgehändigten QR-Code mit Ihrem Handy. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei der Antragstellung ausgehändigten Infoblatt . - Schriftlich
Sie können den Status schriftlich (auch per Mail) abfragen. Die Beantwortung dauert bis zu einer Woche. - Telefonisch
Sie können den Bestellstatus zu unseren Öffnungszeiten telefonisch abfragen und erhalten sofort eine Auskunft über den Status. - Persönlich
Sie können den Status auch persönlich an der Information im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord erfragen.
- Wenn Sie eine E-Mail bei der Antragstellung mitgeteilt haben, werden Sie per Mail informiert, sobald der Personalausweis zur Abholung bereit liegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.



