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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Personalausweis Statusabfrage

Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Voraussetzungen

Sie haben den Personalausweis beantragt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Verfahrensablauf

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie online, telefonisch, persönlich oder schriftlich abfragen.  

  • Online
    Folgen Sie dazu dem Onlinedienst und geben Sie die Seriennummer des beantragten Dokumentes ein. oder Sie scannen den ausgehändigten QR-Code mit Ihrem Handy. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei der Antragstellung ausgehändigten Infoblatt .
  • Schriftlich
    Sie können den Status schriftlich (auch per Mail) abfragen. Die Beantwortung dauert bis zu einer Woche.
  • Telefonisch
    Sie können den Bestellstatus zu unseren Öffnungszeiten telefonisch abfragen und erhalten sofort eine Auskunft über den Status.
  • Persönlich
    Sie können den Status auch persönlich an der Information im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord erfragen.

 

  • Wenn Sie eine E-Mail bei der Antragstellung mitgeteilt haben, werden Sie per Mail informiert, sobald der Personalausweis zur Abholung bereit liegt. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)