Unternehmenskarte: Ersatz - wegen Beschädigung oder Fehlfunktion
Wird eine Unternehmenskarte beschädigt oder ist aufgrund einer Fehlfunktion nicht mehr nutzbar, so ist eine Ersatzkarte bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Druckformulare / Merkblätter
Der Antrag ist durch den Unternehmer/die Unternehmerin, eine/n Vertretungsbefugte/n oder eine bevollmächtigte Person persönlich zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Antrag auf Ersatz der Unternehmenskarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ist die nicht mehr nutzbare Karte der zuständigen Stelle zurückzugeben.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abgabe: 34,00 EURVorkasse: nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



