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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Erbfolge


Wenn jemand stirbt und keine Verfügung über sein Erbe hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie beruht auf den allgemeinen Vorstellungen darüber, an wen das Vermögen von Verstorbenen gerechterweise fallen sollte. Grundsätzlich erben die Blutsverwandten und der Ehegatte bzw. Lebenspartner.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben kein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht. Wollen Sie also Ihren Partner als Erben einsetzen, ist eine Verfügung zwingend erforderlich.

Verwandte werden als Erben nach Verwandtschaftsgrad eingeteilt. Es erben die mit der kleinsten Ordnungszahl:

  • Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers und deren Abkömmlinge
  • Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
  • Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge
  • Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge

Ist die/der Verstorbene von mehreren Personen gemeinsam beerbt worden, so steht das gesamte Vermögen den Erben gemeinschaftlich zu.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)