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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Spezieller Arten- und Biotopschutz Förderung


Mit der Maßnahme „Spezieller Arten- und Biotopschutz“ werden investive, nicht-produktive Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Der Fokus liegt dabei auf der Sicherung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sowie auf den Naturschutz- und Großschutzgebieten.

Ziel ist die Entwicklung und Wiederherstellung der charakteristischen Agrarlandschaft mit ihren vielfältigen Lebensraumstrukturen und typischen Lebensgemeinschaften von Tier- und Pflanzenarten. Der spezielle Arten- und Biotopschutz ist damit eine wichtige Ergänzung zu den umweltbezogenen Fördermaßnahmen, die direkt auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen umgesetzt werden (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Voraussetzungen

Die Projekte müssen einen Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Sicherung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete.

Gefördert werden nicht-produktive Investitionen. Die Fördermaßnahme gliedert sich dabei in die Teilbereiche „Spezielle Biotopschutzmaßnahmen“ sowie „Spezielle Arten- und Artenhilfsmaßnahmen“.
Im Teilbereich „Speziellen Biotopschutzmaßnahmen“ wird die Durchführung räumlich und zeitlich wechselnder investiver Biotopschutzprojekte gefördert. Förderfähig sind u. a. folgende Vorhaben:

  • einmalige und/oder im mehrjährigen Rhythmus vorgesehene Instandhaltungsmaßnahmen,
  • Erstinstandsetzungen (z. B. Entbuschungen, Entkusselungen, Entfernen von Vorwaldstadien),
  • Nachpflege von zuvor instand gesetzten Flächen mit möglicher anschließender extensiver Bewirtschaftung,
  • einmalige Anstaumaßnahmen (z. B. Grabenverschlüsse),
  • Errichtung von Verwallungen.

Im Teilbereich „Speziellen Arten- und Artenhilfsmaßnahmen“ wird die Durchführung von zielgenauen sowie vielfältigen und/oder heterogenen  Artenschutz- und Artenhilfsprojekten für typische Arten der Feldflur gefördert. Hierzu zählen u. a.:

  • Vorhaben zum Feld- und Wiesenvogelschutz (z. B. Weihen-Arten, Ortolan, Wachtelkönig, Kranich, Feldlerche, Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz)
  • Vorhaben zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten (z. B. Feldhase, Reptilien, Ackerwildkräuter)
  • Anlage und Pflege von wertvollen Kulturbiotopen (z. B. Hecken, Streuobstwiesen, Kleingewässer und Gräben)

Darüber hinaus ist auch das externe Projektmanagement zur ziel- und handlungsorientierten Durchführung der jeweiligen Maßnahme förderfähig.

Antragsberechtigte

  • Gebietskörperschaften (insbesondere untere Naturschutzbehörden)
  • Landschaftspflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Schutzgebietsbetreuung
  • Träger der Naturparke, Stiftungen und Naturschutzverbände
  • Wasser- und Bodenverbände

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfristen werden auf der Webseite zuständigen Stelle veröffentlicht.

Was sollte ich noch wissen?

Für diese Fördermaßnahme wird in der laufenden EU-Förderperiode kein weiteres Antragsverfahren angeboten, da die Mittel bereits vollständig gebunden sind.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)