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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung


Werden Sie von der Frage gequält: "Was mache ich mit meinen Schulden?"

In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern.

Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie die fälligen Rechnungen, Raten und Verbindlichkeiten zu bezahlen.

Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Empfehlenswert ist, wenn Sie nachfolgendes beachten:

  • Erstellen einer möglichst vollständige Schuldenliste
  • Erstellen einer Liste alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushalts auf, z.B. in Form eines Haushaltsplans
  • eventuelle Pfändungsbeschlüsse
  • Lohnbescheinigungen
  • Mahnungen
  • sonstige Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen

So können Sie der/dem SchuldnerberaterIn die Bestandsaufnahme über die aktuelle Einnahmen- und Ausgabensituation erleichtern. Legen Sie bei der Schuldnerberatung diese Unterlagen einschließlichvor.  Auch bei unvollständigen Unterlagen und Unklarheiten über die Schuldensituation ist der Gang zur Schuldnerberatungsstelle empfehlenswert. Dort wird gemeinsam mit Ihnen alles Fehlende besprochen und aufgearbeitet.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos, sofern diese Anspruch auf Beratungshilfe haben (wird von den Insolvenzberatungsstellen ermittelt).

Demgegenüber erheben kommerzielle Schuldenregulierer ebenfalls Gebühren; die jedoch nicht vom Land Niedersachsen übernommen werden können. Diese Gebühren, die gelegentlich auch unangemessen der Höhe nach sein können, sind von der Rat suchenden Person selbst zu tragen, unabhängig davon, ob die überschuldete Person Anspruch auf Beratungshilfe hat oder nicht. Für den Fall, dass Sie einen kommerziellen Schuldenregulierer wählen, sollten Sie sich im Vorfeld hinsichtlich der Höhe aller anfallenden Kosten und der Möglichkeit der Kostenübernahme informieren. Das kann Geld und viel Ärger sparen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Umfangreiche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Schuldnerberatungsstellen.

Diese Beratungsstellen befinden sich in der Regel in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband), von Verbraucherberatungsstellen oder Gemeinden, Samtgemeinden, Städten und Landkreisen.

Weitere Informationen und Auskünfte zu den nächstgelegenen Schuldnerberatungsstelle erhalten Sie über:

  • das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 030 201791-30 (Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr);
  • das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, die Außenstelle in Verden und Ihren Landkreis, die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt
  • die Wohlfahrtsverbände

und unter den folgenden Links:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)