Änderung der Futtermittelunternehmen-Registrierung beantragen
Haben sich seit der Registrierung eines Futtermittelunternehmens Änderungen ergeben, müssen diese unverzüglich bei der dafür zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Regelung betrifft unter anderem die Änderung von Tätigkeiten der Betriebsstätten des Unternehmens. Bei zulassungspflichtigen Änderungen fallen weitere Schritte an.
Sind die Änderungen gesetzeskonform, wird der Eintrag des Unternehmens im Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen aktualisiert.
Welche Gebühren fallen an?
Verfahrensablauf
Wollen Sie die Änderung eines Futtermittelunternehmens anzeigen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:
- Die von Ihnen eingereichten Informationen werden von uns entgegengenommen geprüft
- Es wird überprüft, ob neue oder zusätzliche Tätigkeiten von dem Unternehmen ausgeführt werden können
- Sollte die Überprüfung positiv ausfallen, wird die Änderung des Futtermittelbetriebes in das bundesweite Register der Futtermittelunternehmen eingetragen
Eine Bestätigung der Änderung wird auf Wunsch erstellt und versandt
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen müssen unverzüglich gemeldet werden.
Weiterführende Informationen
- Informationsseite des LAVES
- Informationsseite des Fachdezernats Futtermittel-überwachung
- Informationsseite des BMEL
- Informationsseite des BVL
- Informationsseite des BVL mit Leitfäden für die Zulassung und Registrierung von Betrieben auf dem Futtermittelsektor
- Informationsseite des BVL mit Merkblättern zur Registrierung von Futtermittelbetrieben
An wen muss ich mich wenden?
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit