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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Organspende


Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall können Sie selbst, ein Familienangehöriger oder ein nahe stehender Mensch plötzlich auf eine lebensrettende Organ- oder Gewebetransplantation angewiesen sein. Allein in Niedersachsen warten mehr als 2.000 Menschen auf ein Spenderorgan.

Organe und Gewebe spenden kann fast jeder. Es gibt keine Altersgrenze. Nur Menschen, die HIV-infiziert, an Aids erkrankt sind oder bösartige Tumore haben, eignen sich in der Regel nicht als Spender. Es ist nicht erforderlich, sich heute ärztlich untersuchen zu lassen, wenn man nach seinem Tod Organe oder Gewebe spenden möchte.

Die Organ- und Gewebespende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung. Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben sind gesetzlich klar geregelt. Wenn Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie dies möglichst im Organspendeausweis schriftlich dokumentieren. So machen Sie es Ihren Angehörigen leicht, denn diese müssten anderenfalls nach dem mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen befragt werden und in dessen Sinne entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

Ein Informationsfaltblatt mit heraustrennbaren Organspendeausweisen kann

  • bei der Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Niedersächsisches Sozialministerium, MS) bestellt werden oder
  • auf der betreffenden Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heruntergeladen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Organspende finden Sie auch auf den folgenden Internetseiten.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)