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Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung


Pflegepersonen haben Anspruch auf Begleitung und Beratung, denn ihre Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.

Um die Anforderungen an eine Pflegeperson erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.

keine

Es fallen keine Kosten an.

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.

Es gibt keine Frist.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Das örtliche Jugendamt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)