Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel.
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel.
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)
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