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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen


Seit 01.01.2014 gibt es in Niedersachsen eine neue seniorenpolitische Beratungsstruktur.

Die neuen Beratungsstellen ersetzen dabei nicht nur die bisherige Form der Seniorenservicebüros, sondern sie führen zudem das Aufgabenfeld der Pflegestützpunkte (PSP) in die Beratungsstellen ein. Dadurch wird das Nebeneinander der genannten Beratungsstellen aufgehoben und eine gemeinsame Beratungsstelle geschaffen. Dies baut Doppelstrukturen ab und führt zu einer optimierten Beratung aus einer Hand.

Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen bieten den Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Angehörigen Beratung zu allen seniorenrelevanten Themen und zu Fragen der Pflege.

Die Pflegeberatung im engeren Sinne nach den §§ 7 und 7a Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI) durch die Pflegekasssen bleibt unverändert erhalten.

Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen bauen darüber hinaus ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern auf. Zudem fungieren sie als Impulsgeber für die Entwicklung innovativer Angebote für die Zielgruppen. Die Potenziale älterer Menschen werden weiterhin gestärkt und genutzt, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität bewahrt und gefördert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Das Qualifizierungsprogramm „DUO“ ist ein wichtiges Aufgabengebiet der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen. Die Qualifizierung der ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und –begleiter erfolgt unter dem Dach der Freiwilligenakademie Niedersachsen. Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen vermitteln die Einsätze der ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und –begleiter.

Das Programm „DUO“ umfasst im Wesentlichen die Alltagsbegleitung von Seniorinnen und Senioren und ist von den Niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach den §§ 45b und c Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SBG XI) zu unterscheiden. Bitte beachten Sie die dortigen Informationen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover und der Stadt Göttingen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)