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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten


Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • amtlicher Nachweis über die Änderung

Gebühr: 37,50 EUR
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: 59,50 EUR
Vorkasse: Nein
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 70,00 EUR
Vorkasse: Nein
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: 92,00 EUR
Vorkasse: Nein
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)