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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen


Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche erhalten, wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren möchten aber noch Ausbildungsstelle gefunden haben.  Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, die mindestens zwei Jahre dauert.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie kann maximal für bis zu sechs Monate erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie können einen Schulabschluss, der Sie zu einem Hochschulzugang berechtigt oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule vorweisen.
  • Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer der Ausbildungsplatzsuche gesichert.

Druckformulare / Merkblätter

  • Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
  • Onlineverfahren vereinzelt möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Visum, soweit erforderlich
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2
  • Nachweis über einen entsprechenden Schulabschluss

Welche Gebühren fallen an?

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
  • Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen

Weiterführende Informationen

  • Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
    https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/studieren/
  • Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
    Telefon: 030 1815-1111
    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

Rechtsgrundlage

§ 17 Abs. 1 AufenthG

Rechtsbehelf

  • Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
  • Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
  • Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)