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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Anerkennung akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen


Die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen ergibt sich direkt aus § 10 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007. Einer Genehmigung zur Führung eines Hochschulgrades, Titels oder einer Bezeichnung bedarf es aufgrund der gesetzlichen Allgemeingenehmi­gung somit nicht. Einzelauskünfte werden daher in der Regel nicht mehr erteilt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem "Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen".

Eine Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit Ausnahme des Personenkreises der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nicht vorgenommen. Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen kann gegen Gebühr bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen beantragt werden. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind der Internetseite der Kultusministerkonferenz zu entnehmen.

Hinweise zur schulischen, beruflichen und akademischen Anerkennung sowie auf ggf. zuständige Stellen gibt der "Orientierungsleitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen"

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)