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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades von Spätaussiedlern in den entsprechenden inländischen Grad


Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses und auf Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades, sofern die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden inländischen Grad festgestellt wird.

Voraussetzungen

  • Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
  • Sie haben Ihren Hochschulabschluss in einem Aussiedlungsgebiet vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erworben

Druckformulare / Merkblätter

Es genügt ein formloser Antrag.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
  • Nachweis über Ihren Abschluss (Schul- und Hochschul- oder Berufsabschluss)

Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:

  • Erklärung über die Namensführung bzw. Bescheinigung über die Namensänderung
  • eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Antrag in Niedersachsen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden ist
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • eine aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen
  • Fächer und Notenübersicht (Anlage zum Diplom)
  • Übersetzung zu den ausländischen Bildungsnachweisen

Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. 

Verfahrensablauf

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.

Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.

Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im „Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen“:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)