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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Weiterbildungsstätte für Heilberufe in der Pflege Zulassung


Der Betrieb einer Weiterbildungsstätte für Heilberufe in der Pflege ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Pflegekammer.

Voraussetzungen

  1. Die jeweilige Weiterbildung wird hauptberuflich von einer Person geleitet, die
    1. berechtigt ist, die zugehörige Weiterbildungsbezeichnung zu führen, oder
    2. über eine andere geeignete fachliche Qualifikation verfügt, und
    3. über eine pädagogische Qualifikation verfügt.
  2. Die Weiterbildungsstätte verfügt über Lehrkräfte in ausreichender Zahl
  3. Die Weiterbildungsstätte verfügt über die erforderlichen Räume und sonstigen erforderli­chen Sachmittel, insbesondere Lehr- und Lernmittel.
  4. Die Weiterbildungsstätte weisst die Zusammenarbeit mit einer ausreichenden Anzahl von Einrichtungen nach, die für die Praktika
    1. zur Verfügung stehen und die fachlichen Voraussetzungen erfüllen und
    2. die Anleitung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 sicherstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Leiter der Weiterbildung
    1. Nachweis der Berechtgung des Führens der zur Weiterbildung gehörenden Weiterbildungsbezeichnung
    2. Nachweis der fachlichen Qualifikation
    3. Nachweis der pädagogischen Qualifikation
  2. Nachweis der ausreichenden Zahl von Lehrkräften
  3. Nachweis der erforderlichen Räume und sontsitge erforderlichen Sachmittel
  4. Nachweis einer ausreichenden Anzahlt von Einrichtungen mit denen für Praktika zusammengearbeitet wird

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entsprechend Nr. 14 an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)