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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung nach Bundesrecht


Neben den reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Falls Sie für diese eine Anerkennung benötigen, können Sie sich direkt an die zuständige Stelle wenden und einen elektronischen Antrag stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen, soweit Sie im Bundesland Niedersachsen tätig werden möchten.
Für eine Anerkennung in einem anderen Bundesland nutzen Sie den Anerkennungs-Finder im Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“.

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind abhängig von der anzuerkennenden Berufsqualifikation. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)