Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit einer Erstzulassung nach dem 01.01.2015 ist es möglich, das Auto online zuzulassen. Die internetbasierte Kfz-Zulassung ermöglicht ein Fahrzeug vollständig online an- und abzumelden oder wieder zuzulassen.
Voraussetzungen
- einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
- PIN zum Ausweisdokument
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp2 (zu beziehen über AppStore bzw. GooglePlayStore) oder Kartenlesegerät
- Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



