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Ihr ausgewählter Ort: Friesland

Einstweilige Erlaubnis im Straßenpersonenverkehr: Erteilung

Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Voraussetzung ist der Nachweis

  • persönlichen Zuverlässigkeit,
  • der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
  • der fachlichen Eignung.

Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und genehmigen (im Linienverkehr) Fahrpläne und Tarife.

Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für liegt bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, einer beliehene, landeseigene Gesellschaft.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Friesland

Die Zuständigkeit für Linienverkehre liegt bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, einer beliehenen, landeseigenen Gesellschaft.
Für Gelegenheitsverkehre hingegen sind die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte zuständig.

Weiterführende Informationen zum gewerblichen Personenverkehr finden Sie hier:

Mietomnibus-Genehmigung

Taxi-Genehmigung

Mietwagen-Genehmigung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in der Leistung "Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen: Genehmigung".

Zuständige Stellen

Landkreis Friesland - Fachbereich Straßenverkehr
Adresse: Am Bullhamm 13, 26441 Jever
Fahrplan
Telefon: 04461 919-0
Fax: 04461 919-8800
Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Sonstige Angaben:
Fachbereichsleitung: Herr T. Hinrichs, Stellvertretung: Frau N. Boldt

Datenschutzinformationen

Landkreis Friesland
Adresse: Lindenallee 1, 26441 Jever
Fahrplan
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten der Verwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch, Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)