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Ihr ausgewählter Ort: Werlte

Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert werden

  • der Neubau,
  • der Erwerb,
  • die Modernisierung
  • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

für

  • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

oder

  • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stellen Sie bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
  • Dort erhalten Sie alle Antragsformulare und weitere Informationen
  • Der Verfahrensablauf von der Antragstellung bis zur Förderentscheidung richtet sich nach den Nummern 45 bis 47 Wohnraumförderbestimmung (WFB)

Voraussetzungen

  • Der/die Antragsteller/in hält sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet auf und ist auf längere Dauer in der Lage ist einen selbständigen Haushalt zu führen.
  • Die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum können auf Dauer getragen werden.
  • Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
  • Bei Neubauvorhaben muss der/die Antragsteller/in ein geeignetes Baugrundstück besitzen.
  • Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
  • Bei der energetischen Modernisierung muss das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage der EnEV erreicht werden (KfWEffizienz 100).
  • In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 % der Gesamtkosten einfließen. Eigenleistungen können angerechnet werden.
  • Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen
  • Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen 

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

  • Für Darlehen wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.
  • Für Zuschüsse wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 0,75 % des bewilligten Darlehensbetrages erhoben.

Bearbeitungsdauer

Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Zuständige Stellen

Landkreis Emsland - Fachbereich Besondere Leistungen
Adresse: Herzog-Arenberg-Straße 12, 49716 Meppen
Bemerkung: Zugang Poststraße
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr, Mittwoch: keine Sprechzeiten

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Stephanie Thiering
Telefon: 05931 44-6318
Raum:
118, Kreishaus III
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Samtgemeinde Werlte - Zentrale Vergabestelle
Adresse: Marktstraße 1, 49757 Werlte
Fahrplan
Telefon: 05951 201-160
Fax: 05951 201-191
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 08:15 – 12:30 Uhr 14:00 – 16:30 Uhr Donnerstag: 08:15 – 12.30 Uhr 14:00 – 17:30 Uhr Freitag: 8:15 Uhr-12:30 Uhr
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: „Behindertenparkplatz“, Anzahl: 2, Gebühren: nein
Parkplatz: „Parkplatz“, Anzahl: 86, Gebühren: nein
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja

Ansprechpartner

Frau Doris Klaßen
Adresse: Marktstraße 1, 49757 Werlte
Telefon: 05951 201-161
Fax: 05951 201-191
Raum:
Zimmer 03 // EG
Zuständig für:
Kreishaus II Meppen
Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Ansprechpartner

Marc-André Burgdorf
Position:
Landrat
Zuständig für:
Bernd Otten (Datenschutzbeauftragter)
Telefon: 05931 44-1605
Fax: 05931 44-391605
Raum:
605
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)