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Ihr ausgewählter Ort: Nordhümmling

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden


Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse:

  • Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
  • Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
  • Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht und Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
     

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen


Künstlersozialkasse
Adresse: Gökerstraße 14 , 26384 Wilhelmshaven
Fahrplan
Telefon: 0180 57 52 25 5
Telefon: 04421 7543-586
Fax: 04421 7543-711

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.
  • Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
  • Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular
  • Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers
     

Welche Gebühren fallen an?

 Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Sie können die Künstlersozialkasse online oder per Post über Ihre Rentenantragstellung oder Ihren Rentenbezug informieren. Gleiches gilt, wenn sich in Bezug auf Ihre Rente Änderungen ergeben.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. 
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument, um sich anzumelden. 
  • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um die Online-Mitteilung auszufüllen. 
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite wählen Sie aus, zu welchem Thema Sie uns etwas mitteilen möchten.
  • Mit der Auswahl erhalten Sie allgemeine Informationen rund um das Thema "Rente".
  • Anschließend wählen Sie Ihr konkretes Anliegen aus und machen hierzu nähere Angaben.
  • Soweit vorhanden, können Sie die erforderlichen Nachweise hochladen.

Mitteilung per Post:

  • Wenn Sie eine Rente beantragt haben, informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte zunächst formlos darüber.
  • Reichen Sie so schnell wie möglich eine Kopie des Rentenbescheides bei der Künstlersozialkasse ein. 
  • Füllen Sie hierfür das PDF-Formular "Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
  • Wenn Sie bereits eine Rente beziehen und sich Ihr Rentenbezug ändert, informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte formlos über die Art der Änderung. Die (jährlichen) Rentenanpassungen müssen Sie nicht mitteilen.
  • Geben Sie dabei bitte immer auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Unterschreiben Sie Ihre formlose Mitteilung beziehungsweise das ausgedruckte PDF-Formular und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.

Beantworten Sie mögliche Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der Künstlersozialkasse bitte umgehend. 
Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung per Post.

Welche Fristen muss ich beachten?

Informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte unverzüglich über Ihren Rentenantrag. 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen. 

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)