Für Bürger - Leistungsfinder
Handwerksrolle Eintragung
Für den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) als stehendes Gewerbe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in deren Bezirk die (zukünftige) Betriebsstätte liegt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Antrag auf Eintragung
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Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)