Für Bürger - Leistungsfinder
Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
- Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
- Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Gebühr: 260,00 EURVorkasse: Neinhttp://www.gesetze-im-internet.de/patanwo/__12.html
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer: 3 Monate§ 10 Absatz 5 Patentanwaltsordnung (PAO)
Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.
Niedersächsisches Justizministerium
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)