Für Bürger - Leistungsfinder
Ortsrecht
Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)