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Ihr ausgewählter Ort: Rhede (Ems)

Erzeugung forstlichen Vermehrungsguts unmittelbar vom Ausgangsmaterial: Anzeige

Die Ernte von forstlichem Vermehrungsgut ist der zuständigen Stelle rechtzeitig zuvor anzuzeigen. Sie ist nur erlaubt, wenn das Ausgangsmaterial gemäß § 4 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zugelassen ist. Das heißt, der Saatguterntebestand oder die Samenplantage muss zugelassen sein.

Sofern die zuständige Stelle die Ernte nicht untersagt, kann die Ernte stattfinden. Nur angemeldete Forstsamen- und Pflanzenbetriebe dürfen die Ernte durchführen. Der Waldbesitzer oder sein Beauftragter ist verpflichtet die Ernte zu beaufsichtigen, eine Sammelstelle einzurichten und eine Sammelliste zu führen. Wenn das Vermehrungsgut von der Sammelstelle zum ersten Empfänger verbracht werden soll, ist durch die zuständige Behörde ein Stammzertifikat auszustellen. Dieses begleitet die Ware im Original.

Verfahrensablauf

Waldbesitzende mit zugelassenem Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut oder angemeldete Forstsamen-und Forstpflanzenbetriebe erhalten auf Antrag eine personalisierten Zugang zum digitalen Erntezulassungsregister. Hierüber kann die Ernte angemeldet werden.

  • Digitales Erntezulassungsregister öffnen
  • Persönlichen Nutzernamen und Kennwort eingeben
  • Menüpunkt Ernte auswählen
  • Hinter der zu beerntenden Registereinheit einen Haken setzen und Aktion „Ernte anmelden“ ausführen
  • Geforderte Angaben in die EDV-Masken der Bearbeitungsschritte 1-4 im digitalen Erntezulassungsregister eingeben und Erntevorgang abspeichern
     

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Voraussetzungen

  • Die Erzeugung forstlichen Vermehrungsguts ist nur erlaubt, wenn das Ausgangsmaterial zuvor gemäß § 4 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zugelassen worden ist. 
  • Anmelden kann die Ernte nur 
    • die oder der Waldbesitzende dieser Flächen,
    • eine von ihr oder ihm beauftragte Person 
    • oder ein nach dem FoVG angemeldeter Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieb. 

§ 4 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden Angaben über

  • die Registernummer des zu beerntenden Ausgangsmaterials
  • die zu beerntenden Teilflächen
  • den Beginn der Ernte
  • die Lage der Sammelstelle mit genauen Ortsangaben
  • Name und Telefonnummer des Sammelstellenleiters (welcher die Sammelliste führt)
  • über den Lieferanten gemäß FoVG
  • den Ernteunternehmer gemäß FoVG
  • den ersten Empfänger gemäß FoVG 
  • das Ernteverfahren
  • Sammelliste gemäß Anlage zur FoDVD

Welche Gebühren fallen an?

Die Ernteanmeldung selbst ist kostenlos.

Falls die Ernte durchgeführt wird und das Saatgut von der Sammelstelle zum ersten Empfänger gesandt wird, ist ein Stammzertifikat erforderlich. Für die Ausstellung des Stammzertifikates fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 95.4.2 an: je nach Zeitaufwand, mindestens 12,00 Euro und höchstens 55,00 Euro.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Erntemaßnahme drei Werktage vor deren Beginn anmelden.

Bearbeitungsdauer

Maximal 1 Monat

Anträge / Formulare

Über den personalisierten Zugang des Erntezulassungsregisters

Erntezulassungsregister

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Urheber

List-ID 119 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)

Zuständige Stellen

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Landesstelle für forstliches Vermehrungsgut
Adresse: Calenberger Straße 2, 30169 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 120-2256
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt
Postanschrift: Postfach 15 62, 49705 Meppen
Fahrplan
Adresse: Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Fahrplan
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 13:00 Uhr

Verkehrsanbindung:

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Adresse: Friedrichswall 1 , 30159 Hannover
Bemerkung: Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0800 818-8100
Fax: 0511 120-5774
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Datenschutzinformationen

Rathaus Gemeinde Rhede (Ems)
Gemeinde Rhede (Ems) - Ordnungsamt/Gewerbe/Feuerwehrwesen
Postanschrift: Postfach 1134 , 26898 Rhede (Ems)
Fahrplan
Adresse: Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)
Fahrplan
Telefon: 04964 9182-19
Fax: 04964 9182-40
Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Verkehrsanbindung:
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Bezeichnung: Rathaus, Anzahl: 2, Gebühren: nein
Parkplatz: Bezeichnung: Rathaus, Anzahl: 60, Gebühren: nein
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Zahlungsmethoden:
SEPA-Überweisung, Barzahlung, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Paypal

Ansprechpartner

Herr Holger Knak
Adresse: Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)
Telefon: 04964 9182-19
Fax: 04964 9182-40
Position:
Fachbereichsleitung
Abteilung:
Ordnungsamt, Sozialamt, Bürgeramt, Standesamt, Gewerbeamt
Raum:
19
Zuständig für:
Kreishaus II Meppen
Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:

Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : ja
rollstuhlgerecht : ja
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Ansprechpartner

Marc-André Burgdorf
Position:
Landrat
Zuständig für:
Bernd Otten (Datenschutzbeauftragter)
Telefon: 05931 44-1605
Fax: 05931 44-391605
Raum:
605
Zuständig für:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99
Gebäudezugänge:
Aufzug vorhanden : unbekannt
rollstuhlgerecht : unbekannt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)