Für Bürger - Leistungsfinder
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof
Die gemeindlichen Friedhöfe sind insbesondere den verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.
Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:
- Bildhauerin/Bildhauer
- Steinmetzin/Steinmetz
- Gärtnerin/Gärtner
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)