Gewerbsmäßige Hundehaltung
Das Züchten und Halten von Hunden aus gewerbsmäßigen Zwecken, z.B. zum Verkauf, wird als gewerbsmäßige Hundehaltung bezeichnet.
Das Züchten und Halten von Hunden aus gewerbsmäßigen Zwecken, z.B. zum Verkauf, wird als gewerbsmäßige Hundehaltung bezeichnet.
Gemeinde Rhede (Ems) - Ordnungsamt/Gewerbe/Feuerwehrwesen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Landkreis Emsland
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Achten Sie auf die geänderten Öffnungszeiten aufgrund der Corona-Pandemie.
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)
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