Für Bürger - Leistungsfinder
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
- Angaben zum Produkt mit Deklaration
- Untersuchungszeugnis
- Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
- Angaben zum Exportland und Exportdatum
Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.
- jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)