Für Bürger - Leistungsfinder
Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung
Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).
- Nachweis der Sachkunde des Antragstellers
Gebühr: 12,00 - 2060,00 EURVorkasse: Nein
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)